qualifizierte Mehrheit

qualifizierte Mehrheit
1. Allgemein: Bei einer Abstimmung (1) eine Mehrheit, die nicht nur mehr als die Hälfte, sondern z.B. mehr als 3/4 der abgegebenen Stimmen umfassen muss oder (2) eine Mehrheit, die neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Kopfmehrheit) noch eine Mehrheit der durch die Stimmen vertretenen Kapitalbeteiligung oder der Forderungsbeträge erreichen muss.
- 2. Aktienrecht: In der  Hauptversammlung der AG eine Mehrheit, die zum Zustandekommen eines gültigen Beschlusses neben der Stimmenmehrheit (mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen) auch z.B. 3/4 des in der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals umfassen muss; vorgeschrieben u.a. bei Satzungsänderung, Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern,  Kapitalherabsetzung,  Verschmelzung (Fusion) und  Auflösung der Gesellschaft.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Qualifizierte Mehrheit — Mehrheit bezeichnet allgemeinsprachlich dasselbe wie die meisten aus einer Anzahl von Menschen oder Dingen. – In strengem Sinne wird das Wort benutzt, um Regeln für Wahlen und Abstimmungen zu formulieren. In solchen Regeln (Gesetzen, Satzungen,… …   Deutsch Wikipedia

  • qualifizierte Mehrheit — qualifizierte Mehrheit,   Mehrheitsgrundsatz …   Universal-Lexikon

  • Mehrheit — bezeichnet allgemeinsprachlich dasselbe, wie die meisten aus einer Anzahl von Menschen oder Dingen. – In strengem Sinne wird das Wort benutzt, um Regeln für Wahlen und Abstimmungen zu formulieren. In solchen Regeln (Gesetzen, Satzungen,… …   Deutsch Wikipedia

  • Absolute Mehrheit — Mehrheit bezeichnet allgemeinsprachlich dasselbe wie die meisten aus einer Anzahl von Menschen oder Dingen. – In strengem Sinne wird das Wort benutzt, um Regeln für Wahlen und Abstimmungen zu formulieren. In solchen Regeln (Gesetzen, Satzungen,… …   Deutsch Wikipedia

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  • Relative Mehrheit — Mehrheit bezeichnet allgemeinsprachlich dasselbe wie die meisten aus einer Anzahl von Menschen oder Dingen. – In strengem Sinne wird das Wort benutzt, um Regeln für Wahlen und Abstimmungen zu formulieren. In solchen Regeln (Gesetzen, Satzungen,… …   Deutsch Wikipedia

  • Mehrheit — Überzahl; Majorität; Mehrzahl * * * Mehr|heit [ me:ɐ̯hai̮t], die; , en /Ggs. Minderheit/: der größere Teil einer bestimmten Anzahl von Personen (als Einheit): wechselnde Mehrheiten; die schweigende Mehrheit; die Partei hat im Stadtrat die… …   Universal-Lexikon

  • Mehrheit — Mehr|heit ; einfache, qualifizierte, absolute Mehrheit; die schweigende Mehrheit   • Mehrheit Auch wenn nach Mehrheit ein Plural folgt, steht das Verb gewöhnlich im Singular: Die Mehrheit der Abgeordneten lehnte den Antrag ab. Es ist aber auch… …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Qualifizierte Zweidrittelmehrheit — Einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit bedarf es in Deutschland bei besonders weitreichenden Änderungen bzw. eingriffsintensiven Entscheidungen. Bei der qualifizierten bedarf es im Unterschied zur einfachen Zweidrittelmehrheit nicht nur zwei… …   Deutsch Wikipedia

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